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Unsere erfolgreiche Arbeit hat den Arbeitnehmern auch mehr Freizeit gebracht. Doch der Mensch ist in seiner Freizeit auch Gefahren, so z.B. der Unfallgefahr ausgesetzt. Finanzielle Probleme entstehen nicht selten nach einem solchen Unfall. Hier will die EVG helfen. Deshalb hat ein außerordentlicher Gewerkschaftstag bereits 1970 beschlossen, für alle EVG-Mitglieder eine zu schaffen. Das gelang durch Abschluss
eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen der
EVG und der
DEVK Auf den folgenden Seiten sind die vereinbarten Versicherungsleistungen kurz dargelegt. Die monatlichen Versicherungsbeiträge führt die EVG unmittelbar an die Versicherung ab. Unsere EVG-Mitglieder haben also neben den satzungsgemäßen Beiträgen an die Gewerkschaft keine zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen für diese Mehrleistung. Im eigenen Interesse sollte jedoch jedes Mitglied der EVG stets die satzungsgemäßen Gewerkschaftsbeiträge zahlen, denn nach ihnen bestimmt sich die Höhe der Leistungen der Freizeit - Unfallversicherung. Diese Freizeit - Unfallversicherung beinhaltet: Der Unfallmeldebogen (pdf - Format) sollte ausgefüllt per FAX oder per Post an das Bildungs- und Förderungswerk gesandt werden. Die Vertragsbedingungen und weitere
Einzelheiten können direkt beim BFW (unter der Telefonnummer:
069 / 743495-40
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(c) 2007 Bildungs- und
Förderungswerk e.V. |
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