Unsere erfolgreiche Arbeit hat den Arbeitnehmern auch mehr Freizeit gebracht. Doch der Mensch ist in seiner Freizeit auch Gefahren, so z.B. der Unfallgefahr ausgesetzt.
Finanzielle Probleme entstehen nicht selten nach einem solchen Unfall. Hier will die EVG helfen.
Deshalb hat ein außerordentlicher Gewerkschaftstag bereits 1970 beschlossen, für alle EVG-Mitglieder eine

Freizeit - Unfallversicherung

zu schaffen. Das gelang durch Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen der EVG und der DEVK
(Deutche Eisenbahn Versicherung), der Deutschen Beamtenversicherung und der Signal / Iduna.

Auf den folgenden Seiten sind die vereinbarten Versicherungsleistungen kurz dargelegt.

Die monatlichen Versicherungsbeiträge führt die EVG unmittelbar an die Versicherung ab. Unsere EVG-Mitglieder haben also neben den satzungsgemäßen Beiträgen an die Gewerkschaft keine zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen für diese Mehrleistung. Im eigenen Interesse sollte jedoch jedes Mitglied der EVG stets die satzungsgemäßen Gewerkschaftsbeiträge zahlen, denn nach ihnen bestimmt sich die Höhe der Leistungen der Freizeit - Unfallversicherung.

Diese Freizeit - Unfallversicherung beinhaltet:

Krankenhaustagegeld

Invaliditätsleistung

Todesfallentschädigung

Der Unfallmeldebogen (pdf - Format) sollte ausgefüllt per FAX oder per Post an das Bildungs- und Förderungswerk gesandt werden.

Die Vertragsbedingungen und weitere Einzelheiten können direkt beim BFW (unter der Telefonnummer: 069 / 743495-40
oder per eMail unter info@bfw-evg.de) erfragt werden.

 

 

(c) 2007 Bildungs- und Förderungswerk e.V.
Stand: 16.12.2010