WICHTIGE INFORMATION

Die außerordentliche Hauptver-sammlung beschließt die Anpassung des BFW Mitgliedsbeitrages.


Beschluss vom 12.04.2011
Satzung des BFW

Das Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V. (BFW der EVG) wurde bereits 1969 unter dem Namen BFW der GdED als erste derartige Einrichtung einer Gewerkschaft in Deutschland gegründet.

Seit seiner Gründung verfolgt es vor allem drei, in seiner Satzung festgelegte, Aufgaben für seine Vereinsmitglieder:

Bild K1 Herausgabe der "BFW-Ratgeber".
Bild K1 Finanzierungen von Seminarveranstaltungen.
Bild K1 Angebot einer Gruppen-Sterbegeld-Versicherung.
Bild K1 Angebot einer Pflegetagegeldversicherung
   
Derzeit hat das BFW rund 60.000 Mitglieder.
   
Außerdem bietet das BFW, Mitgliedern der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft zu Sonderkonditionen:
   
Bild K1 Rechtsschutz Multi-Schutz optimal
Bild K1 Sicherheits Spektrum (Haftpflichterweiterung)
Bild K1 weltweite Unfall-Versicherung
Bild K1 Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung
   
Mit folgenden Satzungsleistungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft wurde das BFW mit der Bearbeitung beauftragt:
   
Bild K1 Freizeit-Unfallversicherung
Bild K1 Sterbegeldversicherung
   
Mitglieder des BFW können werden:
   
Bild K1 Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, der früheren Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (GdED), Quellgewerkschaft TRANSNET sowie Mitglieder der Quellgewerkschaft GDBA.
Bild K1 Ehepartner bzw. Lebensgefährten von EVG-Mitgliedern.
Bild K1 Familienangehörige von EVG-Mitgliedern.
 

Die BFW Hauptversammlung hat im April diesen Jahres die Satzung des BFW der EVG e.V. angeglichen. Diese Änderung wurde bereits in der Mitgliederzeitschrift „imtakt“ Ausgabe 04 – Mai 2011 veröffentlicht.

 

 

Sie erreichen das BFW der EVG über:

 
Tel: 069 - 74 34 95 0
Fax: 069 - 74 34 95 54
 
Postfach 11 01 43
60036 Frankfurt am Main
 
oder über eMail: info@bfw-evg.de

 

(c) 2007 Bildungs- und Förderungswerk e.V.
Stand: 01.06.2011